video_label

HIER:  Teilhaben

Alle LadenburgerInnen sollen bedürfnisgerecht ein selbstbestimmtes Leben inmitten der Gesellschaft führen können: auf dem Markt einkaufen, FreundInnen und Verwandte besuchen und empfangen, Sport treiben, ins Konzert gehen, aktiv in Vereinen sein, wählen gehen und vieles andere mehr.

Barrierefreiheit ist Grundvoraussetzung, am öffentlichen Leben teilhaben zu können. Sie bietet ein Mehr an Lebensqualität für Alle: Was Menschen im Rollstuhl das Leben erleichtert, hilft auch Eltern mit Kinderwagen, älteren Menschen mit Gehhilfen oder Reisenden mit Gepäck. Leider gibt es viele Hürden in unserer Stadt, die es schwer machen sich auf den Ladenburger Straßen fortzubewegen. Unter Barrieren verstehen wir vermeidbare Hindernisse für Mobilitätseingeschränkte ebenso wie für seh- und hörbehinderte Menschen.

Zu den hierbei nötigen Aufgaben zählt beispielsweise das Absenken von Bordsteinen, die Schaffung von Rampen und Orientierungshilfen in öffentlichen Gebäuden sowie die konsequente Fortführung der Erneuerung des Pflasters in der Altstadt. Für kommunale Schrift-Information muss auf einfache, verständliche Sprache und ausreichende Schriftgröße geachtet werden. Eine barrierefreie Internet-Homepage der Stadt ist anzustreben.

Auch ohne Auto – mit und ohne Fahrrad – mobil und gut erreichbar zu sein, wird für die Stadt als Ganzes und für die gesamte Bevölkerung immer wichtiger. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass in Ladenburg eine Bestandsaufnahme der baulichen und funktionellen Behinderungen in öffentlichen Gebäuden, im Verkehr, in den Medien wie auch im Sprachgebrauch der Behörden durchgeführt wird.Betroffene sollen als „sachkundige BürgerInnen“ in Entscheidungsprozesse einbezogen oder zumindest angehört werden.

Ein Stadtführer speziell für alle auf Barrierefreiheit Angewiesenen sollte – wie in den 1990er Jahren – neu und aktuell erarbeitet werden. Über das Angebot barrierefreier Stadtführungen könnte Ladenburg das touristische Angebot erweitern.

Ein Hindernis für Teilhabe ist Armut, die es leider auch in Ladenburg gibt. Neben dem „Ausgleich drohender Benachteiligung", wie ihn das deutsche Sozialsystem regulär vorsieht (Mindestsicherung, Verpflichtung zur örtlichen Wohnversorgung bei Obdachlosigkeit usw.), muss es ergänzend auf Ebene der Gemeinde unbürokratisch zugängliche Vorkehrungen geben, die im Sinne von Überbrückungshilfen greifen, damit es vor Ort nicht zu schwerer existenzieller Not kommen kann – auch nicht im Ausnahmefall. Die Betroffenen kann man nicht einfach tage-, ja wochenlang warten lassen, bis die Kreissozialbehörden rechtssicher über ihren Bedarf entschieden haben. Unsere Wohlstandsgesellschaft praktiziert heute eine „kalte Kultur“ des Umgangs mit Armut. Betteln ist verpönt. Man lässt Personen ohne geregeltes Einkommen üblicherweise kein Bankkonto eröffnen und auch nicht vorläufig im örtlichen Handel „anschreiben“. Strom und Heizung werden ihnen bei Zahlungsunfähigkeit schnell abgestellt. Weil ihre Wohnlage sehr prekär sein kann, sind sie besonders hilflos, wenn sie z.B. ihr letztes Geld verloren haben oder bestohlen worden sind. Zum nächstgelegenen „Tafelladen“ (in Edingen) oder zu kostenlosen Essensangeboten und sozialen Kleiderkammern (in Mannheim) können sie mangels Transportmittel gar nicht gelangen. Sie wissen oft nichts über örtliche Stellen, an die sie sich wenden könnten, oder sie vertrauen ihre Notlage aus Scham keiner Privatperson an.

Wenn also sozial sachkundige Personen in Ladenburg, denen die Stadtverwaltung vertraut, auf derartige vorübergehende Notlagen stoßen, so muss dafür ein kleiner städtischer „Sozialfonds“ zur Verfügung stehen. Wir begrüßen, dass unsere diesbezügliche Initiative 2014 positiv von Rat und Verwaltung aufgenommen wurde, und glauben, dass zur Entlastung der Allgemeinheit einige Menschen in unserer Stadt, denen es gut geht, mit privaten Spenden dafür sorgen werden, dass dieser Soforthilfen-Fonds immer einen verfügbaren Geldbetrag enthält.

Hier geht´s zurück zur Übersicht.

expand_less