Der Zweck einer Baumschutzsatzung ist die Bestandserhaltung der Bäume zur Sicherung eines ausgewogenen Naturhaushalts unter besonderer Berücksichtigung von stadtökologischen Belangen (Mikroklima), von Lebensstätten der Tier- und Pflanzenwelt und der Naherholung (siehe Baumschutzsatzung der Stadt Heidelberg). Sie dient auch der Belebung und Gliederung des Orts- und Landschaftsbildes. In der Vergangenheit ist es leider immer wieder vorgekommen, dass stadtbildprägende Bäume vorzeitig entfernt wurden (unter anderem auch, weil den Ursachen mangelnder Standsicherheit nicht früh genug begegnet worden war). Um ein rechtzeitiges städtisches Mitspracherecht zu erlangen, fordern wir deshalb – nach vielen Jahren grüner Gemeinderats-Mitwirkung – jetzt doch die Einführung einer Baumschutzsatzung.